Spieltheorie für die Praxis.
"Die Menschen sind verschieden. Was der Volksmund für selbstverständlich
hält, bereitet bei der juristischen Rezeption verhaltenswissenschaftlicher
Ergebnisse große Schwierigkeiten...
Auch wenn an sich Wirkungen im Aggregat genügen, muss man sich als
Jurist doch eine Vorstellung davon verschaffen, ob sich die Adressaten der
konkreten Regel vielleicht systematisch anders verhalten als der Durchschnitt
der Bevölkerung...
Man sieht, was man sehen wollte. Das gilt auch dann, wenn man subjektiv
ganz unbeeinflusst an eine Sache herangeht. Denn man braucht Fragen, um
auf einen Gesichtspunkt überhaupt aufmerksam zu werden..."
http://www.coll.mpg.de/engel/120.pdf